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Mit dem Beschluss 199/11 hat die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas folgende Maßnahmen mit einer Regelungsdauer von drei Jahren (beginnend ab 01.01.2012) eingeführt:

  • Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bezogen auf die Übertragungs- und Verteilerdienste für Strom. Hierbei sind verbindliche Tarife zur Deckung der Kosten des Transportdienstes (TIT) vorgesehen.
  • Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bezogen auf den Messdienst. Hier werden die Gebührensätze zur Deckung des Messdienstes (TIME) festgelegt.
  • Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bezogen auf die wirtschaftlichen Bedingungen für die Bereitstellung des Verbindungsdienstes. Hierbei werden die Tarife für die Netzverbindung der Endkunden festgelegt (TIC).
  • Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas hat für 2012, laut den Beschlüssen 199/11 und 201/11, die oben angeführten Tarife festgesetzt, welche den geschützten Grundversorgungsdienst, sowie den überwachten Markt umfassen. Sollte es Abweichungen geben, gelten die Tarife aus den zitierten Beschlüssen, die auf der Webseite der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas veröffentlicht werden.

Haushaltstarife

Die Haushaltstarife in Niederspannung beziehen sich auf:

  • Räumlichkeiten für Wohnzwecke von Familien oder Gemeinschaften, ausgenommen Hotels, Schulen, Internate, Konvikte, Krankenhäuser, Gefängnisse und ähnliche Wohnstrukturen;
  • Verwendungen für allgemeine Dienste in Gebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten, Verwendungen für die Versorgung von privaten Auflagestrukturen für Elektrofahrzeuge, anliegende oder zur Wohnung gehörende Lokale mit Zweckbestimmung als Studios, Büros, Labors, Praxisräume, Keller oder Garagen zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Nutzung über einen einzigen Entnahmepunkt je Wohnung und anliegenden Lokalen erfolgt und die verfügbare Leistung nicht höher als 15 kW ist.

Auf Haushaltskunden finden folgende Tarife Anwendung:

  • D2 Tarif für Kunden mit Verträgen für Erstwohnungen und Leistung bis 3 kW;
  • D3 Tarife für Kunden mit Vertrag für Wohnungen, die nicht Erstwohnungen sind, mit beliebiger Leistung, sowie für Erstwohnungen mit Leistung über 3 kW;

Nicht-Haushaltstarife und öffentliche Beleuchtung

Tarife für öffentliche Beleuchtung in Nieder- und Mittelspannung (BT und MT)
Auf Stromlieferungen für öffentliche Beleuchtung in Nieder- und Mittelspannung werden diese Tarife angewandt:

Öffentliche Beleuchtung in Niederspannung – BTIP
Öffentliche Beleuchtung in Mittelspannung – MTIP

Tarife für Nichthaushalte

Für Kunden, welche Stromverträge für alle Verwendungen, ausgeschlossen öffentliche Beleuchtung und Haushalt aufweisen, sind diese Tarife bestimmt:

Lieferung in Niederspannung (BT) für Nichthaushalte:

  • BT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung bis 16,5 kW – BT A1, BTA2. BTA3, BTA4, BTA5;
  • BT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung über 16,5 kW;

Lieferung in Mittelspannung (MT) für Nichthaushalte:

  • MT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung bis 100 kW – MTA1;
  • MT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung über 100 kW und bis zu 500 kW – MT A2;
  • MT für andere Verwendung mit verfügbarer Leistung über 500 kW – MT A3;

Lieferungen in Hochspannung (AT)

  • Mit Spannung bis 220 kV;

„Fuel Mix“