Mit dem Beschluss 199/11 hat die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas folgende Maßnahmen mit einer Regelungsdauer von drei Jahren (beginnend ab 01.01.2012) eingeführt:
- Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bezogen auf die Übertragungs- und Verteilerdienste für Strom. Hierbei sind verbindliche Tarife zur Deckung der Kosten des Transportdienstes (TIT) vorgesehen.
- Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bezogen auf den Messdienst. Hier werden die Gebührensätze zur Deckung des Messdienstes (TIME) festgelegt.
- Eine Verordnung in geltender Fassung der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas bezogen auf die wirtschaftlichen Bedingungen für die Bereitstellung des Verbindungsdienstes. Hierbei werden die Tarife für die Netzverbindung der Endkunden festgelegt (TIC).
- Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas hat für 2012, laut den Beschlüssen 199/11 und 201/11, die oben angeführten Tarife festgesetzt, welche den geschützten Grundversorgungsdienst, sowie den überwachten Markt umfassen. Sollte es Abweichungen geben, gelten die Tarife aus den zitierten Beschlüssen, die auf der Webseite der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas veröffentlicht werden.