Strommarkt
Mit der kompletten Liberalisierung des Strommarktes ab 01.07.2007 können auch Privathaushalte ihren Stromlieferanten am freien Markt wählen. Wenn dies ein Abnehmer macht, wechselt dieser automatisch in die Bestimmungen des freien Marktes.
Um den Kunden, welcher sich nicht an den freien Markt wenden möchte zu schützen, hat die italienische Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) strenge Bestimmungen erlassen, welche den Strompreis und Anschlussbedingungen genau regelt. Dabei spricht man vom Geschützten Grundversorgungsdienst (Servizio di Maggior Tutela).
Dieser geschützte Markt betrifft Haushaltskunden, kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten und einem maximalen Jahresumsatz von 10 Mio. € und öffentliche Beleuchtung.
Haushalts- Stromtarife
Nichthaushalts- Stromtarife
Der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den freien Markt wechseln, und auch wieder in den geschützten Grundversorgungsdienst zurückkehren.