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Informationen zu den Sozialtarifen

Sozialbonus

Unter Anwendung der Absätze 17.1 und 18.1 des Beschlusses vom 6. August 2008 ARG/elt 117/08 in geltender Fassung werden die Stromverteiler und -verkäufer die Bestimmungen desselben Beschlusses so ausführlich wie möglich veröffentlichen, auch mittels der eigenen Internetseite, und sich auf das folgende Informationsschema beziehen:

Sozialbonus für die Lieferung von Strom

Ab Jänner 2009 ist der sogenannte „Sozialbonus“ (d. h.‚ der Ausgleich der von Haushaltskunden für die Stromlieferung getragenen Kosten) in Kraft getreten. Dieser Ausgleich, in Form eines Skontos auf die Stromrechnung, ist eine von der Regierung eingeführte Beihilfemaßnahme, mit dem Zweck, Familien, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden, oder in denen sich eine Person mit schweren gesundheitlichen Problemen befindet, zu unterstützen und Ihnen eine Einsparung bei den jährlichen Energiekosten zu garantieren.

Anspruchsberechtigt sind alle Haushaltskunden, welche Inhaber eines Stromlieferungsvertrages für ihre Erstwohnung (meldeamtlicher Wohnsitz) mit einer bereitgestellten Leistung bis 3 kW (Bis 4,5kW für Familien über 4 Familienmitgliedern) sind, und bei welchen der Indikator für die Einkommens- und Vermögenslage der Familie (ISEE) höchstens 8.265,00 Euro jährlich entspricht. 

Anrecht auf den Sozialbonus haben auch alle Haushaltskunden mit Familienmitgliedern in kritischem Gesundheitszustand, welche zum Überleben medizinisch-therapeutische Geräte verwenden müssen.

Die beiden Bonusse sind kumulierbar, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind. All jenen, die den Antrag innerhalb 31. März 2009 stellten, wurde der Bonus rückwirkend auch für das Jahr 2008 gewährt.

Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss der Bürger das ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Antragsformular bei der eigenen Wohnsitzgemeinde oder bei der von dieser beauftragten Anstalt abgeben.

Die Antragsformulare können von der Internetseite der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas www.arera.it herunter geladen werden.
Für das Ausfüllen der Formulare sind alle Informationen über den Kunden und dessen Wohnsitz, sein Familienbogen und die wesentlichen Angaben über den Lieferungsvertrag (leicht aus den Stromrechnungen zu entnehmen) notwendig.
Zusätzlich zum entsprechenden Formular muss der Bürger, der den Antrag auf Inanspruchnahme des Sozialbonus zu stellen gedenkt, eine Kopie der ISEE-Erklärung (im Falle von Kunden in finanzieller Notlage) und/oder die Bescheinigung des Sanitätsbetriebs (im Falle von Kunden mit Familienmitgliedern in kritischem Gesundheitszustand), nebst Kopie des eigenen Personalausweises, beilegen.

Weitere Informationen:
Behörde für Strom und Gas www.arera.it oder des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung www.sviluppoeconomico.gov.it abrufbar oder unter der grünen Nummer 800.166.654 erhältlich.